Benutzungsordnung der Bcherei Scherpenberg
gltig ab 06.10.2004
Unsere Ausleihfristen:

4 Wochen - Bcher, Spiele, Kassetten
2 Wochen - Zeitschriften
1 Woche - Videos und CDs, Computerspiele

Selbstverstndlich knnen Sie/Du alle Medien persnlich, telefonisch (auerhalb der ffnungszeiten "Anrufbeantworter"), per Fax oder per einmal verlngern. Wenn die Leihfrist abgelaufen ist, mssen Sie erziehungsgebhren zahlen, auch wenn Sie noch keine schriftliche Erinnerung oder Mahnung erhalten haben. Medien, die trotz mehrfacher Mahnung nicht zurckgegeben wurden, werden kostenpflichtig eingezogen. Bei Verlust oder Beschdigung von ausgeliehenen Medien ist der Betrag fr eine Neuanschaffung zu entrichten. Videokassetten und Tonkassetten geben Sie bitte zurckgespult ab. Wenn das Strichcode-Etikett beschdigt wird, mssen wir hierfr 0,50 € in Rechnung stellen.

 

Benutzungsordnung

1 Benutzungsbedingungen
   1. Jede Person ist berechtigt, die Bcherei Scherpenberg auf privatrechtlicher Grundlage im Rahmen dieser
       Benutzungsordnung zu benutzen und berechtigt, Medien zu entleihen.
   2. Die Benutzung der Bcherei ist nur mit einem gltigen Benutzungsausweis gestattet.
   3. Der Benutzungsausweis ist bei jeder Entleihung vorzulegen.
   4. Die Bchereileitung kann fr die Benutzung einzelner Einrichtungen besondere Bestimmungen treffen.
   5. Die ffnungszeiten der Bcherei Scherpenberg werden durch Aushang und auf der Internetseite
       bekannt gemacht.

2 Kostenpflicht
     Die Benutzung der Bcherei Scherpenberg ist kostenpflichtig. Die Kostenpflicht erstreckt sich auf
         1. Ausstellung des jhrlichen Benutzungsausweises
         2. Ersatzausstellung eines verlorenen Benutzungsausweises
         3. Ausleihe von Videokassette, Kompakt-Disketten und anderer Datentrger
         4. versptete Rckgabe von Medien (Versumnisentgelte)
         5. Nutzung des Internetzuganges

3 Anmeldung
         1. Die Besucherin oder der Besucher meldet sich persnlich unter Vorlage ihres bzw. seines
            Personalausweises an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16.Lebensjahr ist die
            schriftliche Erlaubnis einer bzw. eines zur Erziehung Berechtigten vorzulegen.
         2. Die Benutzerin oder der Benutzer bzw. ihr oder sein "gesetzlicher Vertreter" erkennt die
             Benutzungsordnung durch eigenhndige Unterschrift an.
         3. Nach der Anmeldung erhlt jede Benutzerin oder jeder Benutzer einen Benutzungsausweis, der
             nicht bertragbar ist und Eigentum der Bcherei Scherpenberg bleibt. Der Verlust ist der Bcherei
             unverzglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Bcherei mitzuteilen.
         4. Der Benutzungsausweis ist zurckzugeben, wenn die Bcherei Scherpenberg es verlangt oder die
             Voraussetzung fr die Benutzung nicht mehr gegeben ist.

4 Entleihung, Verlngerung, Vormerkung
         1. Bei Vorlage des jhrlich zu erneuernden Benutzungsausweises werden Bcher, Zeitungen,
             Zeitschriften und Hrkassetten fr eine Leihfrist von bis zu 4 Wochen ausgeliehen. Fr
             Videokassetten, Kompakt-Disketten und sonstige Datentrger kann eine krzere Ausleihfrist
             festgelegt werden. Prsenzbestnde werden nicht ausgeliehen.
         2. Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag einmalig verlngert werden, wenn keine Vormerkung
             vorliegt.
         3. Ausgeliehene Medien knnen vorgemerkt werden.
         4. Die Bcherei ist berechtigt, Medien jederzeit zurckzufordern.

5 Behandlung der Medien, Haftung
         1. Die Benutzerin oder der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfltig zu behandeln
             und sie vor Vernderung, Beschmutzung oder Beschdigung zu bewahren.
         2. Der Verlust entliehener Medien ist der Bcherei unverzglich mitzuteilen.
         3. Fr Beschdigungen oder Verlust entliehener Medien ist die Benutzerin oder Benutzer
             ersatzpflichtig.
         4. Fr Schden, die durch Missbrauch des Benutzungsausweises entstehen, ist die eingetragene
             Benutzerin oder der Benutzer haftbar.
         5. Die Benutzerin oder der Benutzer, in deren bzw. dessen Wohnung eine meldepflichtige bertragbare              Krankheit auftritt, darf die Bcherei whrend der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die
             bereits entliehenen Medien drfen erst nach der Desinfektion, fr die Benutzerin oder der Benutzer
             zu sorgen hat, zurckgegeben werden.
         6. Fr Beschdigung an den audio-visuellen Gerten der Benutzerin oder des Benutzers durch
             entliehene Medien bernimmt die Bcherei Scherpenberg keine Haftung, ebenso nicht fr Schden
             an Dateien und Datentrgern der Benutzerin oder des Benutzers.

6 Versumnisentgelte, Einziehung
         1. Fr Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurckgegeben werden, ist ein Versumnisentgelt zu
            entrichten.
         2. Das Entgelt wird vom ersten Tage nach Ablauf der Leihfrist an gerechnet und fllig.
         3. Die Versumnisentgelte sind auch dann zu entrichten, wenn die Benutzerin oder der Benutzer eine
             schriftliche Mahnung nicht erhalten hat.
         4. Nach erfolgloser 3. schriftlicher Mahnung werden die entliehenen Medien durch Botinnen oder Boten
             auf dem Rechtsweg eingezogen.
         5. Fr einen Botinnen- oder Botengang ist zustzlich ein Entgelt zu zahlen. Bei auswrtigen 
             Benutzerinnen oder Benutzern werden die tatschlichen Einziehungskosten erhoben, falls diese ber
             den in Moers blichen Betrag hinausgehen.
         6. Die Versumnisentgelte werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.
         7. Die Versumnisentgelte knnen in begrndeten Ausnahmefllen ermigt oder erlassen werden.

7 Hausordnung
             Jede Besucherin oder jeder Besucher erkennt die von der Bcherei Scherpenberg erlassene
             Hausordnung an.

8 Ausschlu von der Benutzung
             Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder der Hausordnung
             verstoen, knnen von der Benutzung der Bcherei ausgeschlossen werden.

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Öffnungszeiten

Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 10.00 - 13.00 Uhr
  15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
  15.00 - 18.00 Uhr
Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
Kontak: E-Mail service [at] buecherei-scherpenberg [dot] de

Gesamtschule-Moers - c/o Büchereiverein
Römerstraße 522 - 47443 Moers
Tel.: 02841/1733903
Fax: 01805/887858208 (14 ct/Minute)

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